Die Bundesregierung hat die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, erweitert. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung.
Folgende Regelungen hat das Finanzministerium zu den Wirtschaftshilfen November veröffentlicht:
- Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die vom aktuellen Lockdown betroffen sind, können die sogenannten Novemberhilfen/Wirtschaftshilfen erhalten.
- Die Hilfen sind vorrangig zu den Hilfen des SGB II.
- Mit einem Experten (Steuerberater, Rechtsanwalt) können bis zu 75 % der Einkommensausfälle beantragt werden.
- Maximale Fördersumme beträgt 1.000.000 €. Auch indirekt vom Lockdown betroffene Firmen können diese Hilfe beantragen (z.B. Gastronomie-Großhändler)
- Für die Errechnung der Hilfen sind verschiedene Szenarien vorgesehen, um möglichst alle betroffenen Betriebe fördern zu können.
- So gibt es auch Hilfen für frisch gegründete Unternehmen.
- Soloselbstständige mit einem geringeren Förderbedarf von bis zu 5000 € können ohne einen Experten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) diese Hilfe beantragen.
Weitere Details der Hilfen entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsseiten:
Die Antragsunterlagen werden in den kommenden Tagen auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de online gestellt.
Für weitere Fragen und Beratung steht Ihnen die Abteilung Sanat-o-Tijarat zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.