Liebe Ahmadi Unternehmer,
Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa baraktuhu.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hat die Shoba Sanat-o-Tijarat zusammen mit der MKAD bundesweit ein Team aus Beratern erstellt, um alle Ahmadi Unternehmer persönlich zu beraten.
Die jeweiligen Bundesländer und die Bundesregierung haben verschiedene Hilfsprogramme und Maßnahmen für die deutsche Wirtschaft aufgesetzt. Wir können nur in einem persönlichen Gespräch für Sie oder Ihr Unternehmen Maßnahmen vorschlagen.
Durch eine persönliche Beratung werden wir inshAllah versuchen in Not geratene Ahmadi Unternehmen zu unterstützen.
Ahmadi Unternehmer können über die Hotline oder per E-Mail einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.
Allgemeine Infos für alle Unternehmen
- Liquiditätsbeihilfe (Kredit) von dem deutschen Staat
- Die Beantragung erfolgt über die Banken oder Sparkassen
- Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der KFW : Link
- Finanzamt: Unternehmen jeder Größe (auch Kleinunternehmen oder Solo Unternehmen) erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
- Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden
- Steuervorauszahlungen können angepasst werden oder gestundet werden
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis zum 31.12.2020 verzichtet
- Muster für den Stundungsantrag finden Sie im Anhang
- Weitere Informationen erhalten Sie auch bei dem Bundesfinanzministerium: Link
- Unternehmen können Kurzarbeitergeld nun bereits beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. Zum Online Antrag: Link
- Solo-Selbständige und Kleinunternehmer sind derzeit oft ohne jedes Einkommen. Arbeitsminister Heil will deshalb die Prüfung von Wohnung und Vermögen für sechs Monate aussetzen, damit Betroffene einfach an Hartz IV gelangen. Die Anträge werden schnell bearbeitet, damit es für jeden eine Grundsicherung gibt. Weitere Infos: Link
Infos für Taxi– und Mietwagenunternehmer
In intensiven Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen im Rahmen des 3-Stufen-Plans (Siehe erstes Sonderinfoblatt) an die Politik appelliert, Ihre Maßnahmen zu genehmigen. Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen noch nicht genehmigt.
In intensiven Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen im Rahmen des 3-Stufen-Plans (Siehe erstes Sonderinfoblatt) an die Politik appelliert, Ihre Maßnahmen zu genehmigen. Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen noch nicht genehmigt.
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen/Maßnahmen für alle Unternehmen, können Taxi- und Mietwagenunternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Stundung der Kfz-Finanzierungsraten
Schicken Sie direkt einen Antrag für die Stundung an die Autobank, damit sie diesen Monat diese Rate nicht zahlen müssen. Einige Autobanken haben von einigen Taxiunternehmern schon den Antrag genehmigt. Im Anhang finden Sie ein Musteranschreiben.
- Stundung der Krankenversicherungsbeiträge
Schicken Sie einen Stundungsantrag direkt an Ihre Krankenversicherung. Auch hier haben schon einige Krankenversicherungsträger entgegenkommen gezeigt. Im Anhang finden Sie ein Musteranschreiben.
- Funkgebühren: Viele Taxiverbände erlassen für den Monat April 2020 die Funkgebühren. Der Taxiverband Frankfurt hat schon an seine Mitglieder ein entsprechendes Schreiben geschickt. Fragen Sie bei Ihren Taxiverbänden persönlich nach.
Möge Allah uns und die gesamte Welt vor den Schäden dieser Pandemie beschützen. Amin
Wasalam
Sekretär Sanat-o-Tijarat
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